GROßHANDEL - HERSTELLER
FÜR TIERNAHRUNG & -BEDARF
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1. Allgemeines

  1. Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen aufgrund der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie gelten für alle Verträge, Lieferungen, Leistungen und Angebote, einschließlich Beratungsleistungen, Auskünfte u. ä.. Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen - insbesondere die Geltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden - sind nur wirksam, wenn wir diese schriftlich anerkennen.
  2. Etwaigen Einkaufsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir Ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich widersprechen. Soweit sich unsere Geschäftsbedingungen mit den Bedingungen des Kunden decken, gelten die sich deckenden Klauseln, auch wenn im Übrigen den Bedingungen des Kunden hiermit widersprochen wird.
  3. Unsere Angebote sind bezüglich Preis, Menge, Lieferfrist und Liefermöglichkeit freibleibend. Sämtliche Aufträge, auch wenn sie durch Vertreter oder Angestellte entgegengenommen werden, oder Nebenabreden zu diesen Bedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung, ebenso jede Änderung des Inhalts eines bereits bestätigten Auftrags.
  4. Bei Verwendung der gelieferten Ware sind möglicherweise bestehende Schutzrechte Dritter zu beachten.
  5. Individualvereinbarungen haben in allen Fällen Vorrang vor diesen Geschäftsbedingungen.

§ 2. Lieferung

  1. Soweit wir eigene Verpackung und Transportmittel stellen, gelten unsere besonderen Verpackungsbedingungen.
  2. Solange der Kunde mit einer Verbindlichkeit im Rückstand ist, ruht unsere Lieferpflicht.
  3. Bei Schuldhafter Überschreitung einer vereinbarten Lieferfrist ist Lieferverzug erst nach Setzen einer angemessenen Nachfrist gegeben.

§ 3. Umfang der Lieferung

Die sich aus unseren Prospekten, Werbeschreiben oder sonstigen Verkaufsunterlagen ergebenden Daten, insbesondere Gewichts- und Inhaltsangaben, stellen keine zugesicherten Eigenschaften dar, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

§ 4. Zahlungsbedingungen

  1. Soweit nicht anders vereinbart ist, sind unsere Rechnungen binnen 14 Tagen nach Rechnungsdatum netto Kasse auszugleichen. Die Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe wird zusätzlich berechnet.
  2. Wechsel werden zahlungshalber nicht angenommen.
  3. Bei Überschreiten der Zahlungsfrist werden unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens Zinsen in Höhe der banküblichen Sollzinsen, mindestens 3 % über dem jeweiligen Basiszinssatz, berechnet. Gerät der Kunde bei vereinbarter Ratenzahlung mit einer Rate länger als eine Woche in Verzug, so werden die noch ausstehenden Raten insgesamt sofort fällig.
  4. Bei Zahlungsverzug und begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Kunden sind wir - unbeschadet unserer sonstigen Rechte - befugt, Sicherheiten oder Vorauszahlungen für ausstehende Lieferungen zu verlangen und sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen.
  5. Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmung des Kunden Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen, wenn wir ihn über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
  6. Nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen berechtigen den Kunden zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung.

§ 5. Lieferzeit, Verzögerungen

  1. Lieferfristen sind nur nach unserer schriftlichen Bestätigung bindend. Eine vereinbarte Frist beginnt mit dem Datum unserer Auftragsbedingungen, jedoch nicht bevor der Kunde sämtliche ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen vorgenommen, insbesondere eine evtl. vereinbarte Anzahlung geleistet hat. Das Vorgenannte gilt auch, falls Lieferfristen oder -termine ausdrücklich fest vereinbart sind.
  2. Falls wir in Verzug geraten, kann der Kunde nach Ablauf einer uns gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Bei teilweisem Verzug besteht ein entsprechendes Teil-Rücktrittsrecht.
  3. Teillieferungen sind zulässig.

§ 6. Versand

  1. Verladung und Versand erfolgen unversichert auf Gefahr des Empfängers.
  2. Wir werden uns bemühen, hinsichtlich Versandart und Versandweg Wünsche und Interessen des Kunden zu berücksichtigen; dadurch bedingte Mehrkosten - auch bei vereinbarter frachtfreier Lieferung - gehen zu Lasten des Kunden.

§ 7. Annahmeverzug

  1. Kommt der Kunde mit der Abnahme unserer Waren in Annahmeverzug, sind wir nach Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen berechtigt, auf Annahme zu klagen, Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Im zweiten Fall können wir - unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen - 15 % des Verkaufspreises als Entschädigung ohne Nachweis fordern.
  2. Wird unsere Leistung während des Annahmeverzuges unmöglich, bleibt der Kunde zur Gegenleistung gleichwohl verpflichtet.

§ 8. Höhere Gewalt

Im Falle von höherer Gewalt - als solche gelten die Umstände und Vorkommnisse, die mit der Sorgfalt einer ordentlichen Betriebsführung nicht verhindert werden können - sind die Vertragsparteien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von den Vertragsverpflichtungen suspendiert. Überschreiten sich daraus ergebende Verzögerungen den Zeitraum von sechs Wochen, so sind beide Vertragspartner berechtigt, hinsichtlich des betroffenen Lieferumfangs vom Vertrag zurückzutreten.

Sonstige Ansprüche bestehen nicht.

§ 9. Gewährleistung

  1. Alle Angaben über Eignung, Verarbeitung und Anwendung unserer Produkte erfolgen nach bestem Wissen, befreien den Kunden jedoch nicht von der gesetzlichen Nachprüfungspflicht.
  2. Der Kunde kann im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag nur zurücktreten, wenn von uns eine Pflichtverletzung zu vertreten ist; im Falle von Mängeln bleibt es jedoch bei den gesetzlichen Voraussetzungen. Der Kunde hat bei Pflichtverletzungen innerhalb einer von uns zu setzenden angemessenen Frist zu erklären, ob er wegen der Pflichtverletzung vom Vertrag zurücktritt oder auf Lieferung besteht.
  3. Der Kunde darf die Abnahme bei Vorliegen eines nicht wesentlichen Mangels nicht verweigern.
  4. Das Wahlrecht zwischen Mängelbeseitigung und Neulieferung steht in jedem Fall uns zu. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so steht dem Kunden das Recht zu, zu mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten. Unberührt bleibt das Recht des Kunden, nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen und dieser Bedingungen Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen.
  5. § 377 HGB bleibt unberührt.
  6. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit. 

§ 10. Haftung

  1. Wir haften in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit, auch eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im übrigen haften wir unter Ausschluss weitergehender Haftung nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Unsere Haftung ist auch in Fällen grober Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn keiner der in Satz 2 dieses Abs. 1 aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt.
  2. Die Haftung für Schäden durch den Liefergegenstand an Rechtsgütern des Kunden, z. B. Schäden an anderen Sachen, ist jedoch ganz ausgeschlossen. Das gilt nicht, soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.
  3. Die Regelungen der vorstehenden Absätze 1 und 2 erstrecken sich auf Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Die Haftung für Verzug bestimmt sich jedoch nach Abs. 4, die Haftung für Unmöglichkeit nach Abs. 5.
  4. Bei Verzögerung der Leistung haften wir in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit, auch eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Unsere Haftung ist in Fällen grober Fahrlässigkeit jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn keiner der in Satz 5 dieses Abs. 4 aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt. Im übrigen wird unsere Haftung wegen Verzögerung der Leistung für den Schadensersatz neben der Leistung auf 20 % und für den Schadensersatz statt der Leistung auf 20 % des Wertes der Lieferung/ Leistung begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind - auch nach Ablauf einer uns etwa gesetzten Frist - ausgeschlossen. Die vorstehenden Begrenzungen gelten nicht bei Haftung wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
  5. Bei Unmöglichkeit der Lieferung/Leistung haften wir in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit, auch eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Unsere Haftung ist in Fällen grober Fahrlässigkeit jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn keiner der in Satz 5 dieses Abs. 5 aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt. Im übrigen wird unsere Haftung wegen Unmöglichkeit auf Schadensersatz und auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen auf insgesamt 20 % des Wertes der Lieferung/ Leistung begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen Unmöglichkeit der Lieferung sind ausgeschlossen. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit im Falle des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Das Recht des Kunden zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.  

§ 11. Eigentumsvorbehalt

  1. Bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden bleiben die verkauften Waren unser Eigentum. Der Kunde ist befugt, über die gekaufte Ware im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen.
  2. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Ware entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte dieser verarbeiteten Waren.
  3. Die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils zur Sicherung an uns ab. Er ist ermächtigt, diese bis zum Widerruf oder bis zur Einstellung seiner Zahlungen an uns für unsere Rechnungen einzuziehen. Zur Abtretung dieser Forderungen ist der Kunde auch nicht zum Zwecke der Forderungseinziehung im Wege des Factoring befugt, es sei denn, es wird gleichzeitig die Verpflichtung des Factors begründet, die Gegenleistung in Höhe unseres Forderungsanteils solange unmittelbar an uns zu bewirken, als noch Forderungen unsererseits gegen den Kunden bestehen.
  4. Bei Pfändungen, Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch dritte Hand auf die uns gehörenden Waren und/oder Forderungen hat der Kunde auf unser Eigentum bzw. auf die Abtretung hinzuweisen und uns unverzüglich mit eingeschriebenem Brief zu benachrichtigen.
  5. Die Ausübung des Eigentumvorbehaltes bedeutet nicht den Rücktritt vom Vertrag.
  6. Die Waren und die an ihre Stelle tretenden Forderungen dürfen vor vollständiger Bezahlung unserer Forderung weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherung übereignet oder abgetreten werden.
  7. Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20 %, so werden wir auf Verlangen des Kunden insoweit Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.
  8. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden - insbesondere Zahlungsverzug - sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Bestellers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt - soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag.

§ 12 Verjährungsfristen

  1. Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen Mängeln der Lieferungen / Leistungen - gleich aus welchem Rechtsgrund - beträgt 1 Jahr. Dies gilt jedoch nicht gemäß § 479 Abs. 1 BGB für Rückgriffsansprüche des Unternehmers; diese unterliegen einer Verjährungsfrist von 3 Jahren.
  2. Die Verjährungsfristen nach Abs. 1 gelten auch für sämtliche Schadensersatzansprüche gegen den Kunden, die mit dem Mangel in Zusammenhang stehen - unabhängig von der Rechtsgrundlage des Anspruchs. Soweit Schadensersatzansprüche jeder Art gegen uns bestehen, die mit dem Mangel nicht im Zusammenhang stehen, gilt für sie die Verjährungsfrist des Abs. 1 Satz 1.
  3. Die Verjährungsfristen nach Abs. 1 und Abs. 2 gelten mit folgender Maßgabe:

    1. Die Verjährungsfristen gelten generell nicht im Falle des Vorsatzes.
    2. Die Verjährungsfristen gelten auch nicht, wenn wir den Mangel arglistig verschwiegen haben oder soweit wir eine Garantie für die Beschaffenheit der Lieferungen / Leistungen übernommen haben. Haben wir einen Mangel arglistig verschwiegen, so gelten anstelle der in Abs. 1 genannten Fristen die gesetzlichen Verjährungsfristen, die ohne Vorliegen von Arglist gelten würden, unter Ausschluss der Fristverlängerung der Arglist gemäß § 438 Abs. 3 bzw. § 634a Abs. 3 BGB.
    3. Die Verjährungsfristen gelten für Schadensersatzansprüche zudem nicht in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Freiheit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz, bei grob fahrlässigen Pflichtverletzungen oder bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. 

§ 13 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

  1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Soweit der Kunde Kaufmann i. S. d. HGB ist, ist unser Firmensitz ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
  3. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt.